Erhalt der Seminarleitererlaubnis
Die Ausbildung für Seminarleiter FES zur Reduktion des Punktestands beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg setzt sich aus einem Grundkurs, einem Aufbaukurs, einer Hospitation sowie der eigenständigen Durchführung einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars zusammen. Der Grundkurs gilt gleichermaßen für ASF und FES und muss dementsprechend auch nur einmal besucht werden. Der Aufbaukurs gestaltet sich nach Inhalten der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars.
Gesetzliche Voraussetzungen
Um eine Seminarerlaubnis zu erhalten, müssen Fahrlehrer bereits im Besitz der Fahrlehrererlaubnis der Klassen A und BE sein sowie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre Fahrschüler hauptberuflich praktisch und theoretisch unterrichtet haben. Sie dürfen im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet sein. Innerhalb der letzten zwei Jahre muss die Teilnahme an einem Einweisungslehrgang erfolgt sein, der Grund- und Aufbaukurs sowie Hospitation und Durchführung einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars umfasst.