So erfüllen Sie die Fortbildungspflicht nach dem FahrlG
Ausbilder sind nach dem Fahrlehrergesetz dazu verpflichtet, alle vier Jahre eine dreitägige Fortbildung zu jeweils acht Stunden zu besuchen. Deshalb bieten wir Ihnen ein umfangreiches Fortbildungsangebot, welches diese Bedingungen erfüllt und Sie in Ihrer beruflichen Karriere immer einen Schritt weiter nach vorne bringt. Durch verschiedene Module können Sie sich Ihr Fortbildungsprogramm individuell und Ihren Interessen und Neigungen entsprechend zusammen stellen.
Vorteile & Inhalte des Kurses
- Sie erhalten die Gelegenheit, sich mit anderen Teilnehmern und erfahrenen Dozenten auszutauschen.
- Absolvieren Sie die drei Fortbildungstage zu jeweils acht Zeitstunden (60min), erfüllen Sie automatisch die Fortbildungspflicht als Lehrkraft in der Berufskraftfahreraus- und -weiterbildung nach § 7 BKrFQV.
- Sie können den Kurs auch als Pflichtfortbildung (§ 53 Absatz 1 FahrlG) anrechnen lassen. Wir stellen Ihnen dann zwei Bescheinigungen nach § 53 Absatz 1 FahrlG und § 7 BKrFQV aus.
- Unsere Referenten sind u.a. Thomas Fritz.