Erfüllen der Fortbildungspflicht für Seminarleiter ASF nach § 53 Fahrlehrergesetz
Seminarleiter ASF sind nach § 53 Absatz 2 FahrlG dazu verpflichtet, alle zwei Jahre einen Fortbildungstag mit spezifischer Ausrichtung zu absolvieren. Die Frist bildet das Ende jedes Kalenderjahres. Die Teilnahmebescheinigung muss der Verwaltungsbehörde spätestens zwei Wochen nach Beginn des folgenden Kalenderjahres vorgelegt werden.
Unsere Kursthemen
- Erfahrungsaustausch zur Organisation und Durchführung von ASF-Seminaren
- Abfrage von Themenwünschen zu Methoden und Inhalten des ASF-Seminars
- Anregungen zur Seminarleitung und Moderationstechnik
- Überblick über mögliche Programmstrukturen ASF
- Besonderheiten des Unfallrisikos junger Fahrer
- Zukunft FaP und 2. Phase für junge Fahrer
- Allgemeine Themen zur Zukunft der Fahrausbildung