Erfüllung der Fortbildungspflicht für Ausbildungsfahrlehrer
Ausbildungsfahrlehrer sind nach § 53 Absatz 3 FahrlG dazu verpflichtet, alle vier Jahre einen Fortbildungstag mit spezieller Ausrichtung zu absolvieren.
Themen der Fortbildungstage
- Bedeutung der Ausbildungsfahrschule
- Informationen zum Lehrpraktikum
- Informationen zum Ausbildungsplan
- Arbeitsrechtliche Aspekte im Ausbildungsverhältnis
- Vorgaben
- Hilfestellung für Lehrproben
- Qualitätskriterien des Fahrschulunterrichts