Erfüllung der Fortbildungspflicht für Ausbildungsfahrlehrer

Ausbildungsfahrlehrer sind nach § 53 Absatz 3 FahrlG dazu verpflichtet, alle vier Jahre einen Fortbildungstag mit spezieller Ausrichtung zu absolvieren.

Themen der Fortbildungstage

  • Bedeutung der Ausbildungsfahrschule
  • Informationen zum Lehrpraktikum
  • Informationen zum Ausbildungsplan
  • Arbeitsrechtliche Aspekte im Ausbildungsverhältnis
  • Vorgaben
  • Hilfestellung für Lehrproben
  • Qualitätskriterien des Fahrschulunterrichts

Termine

  • Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer

    08.12.2026
    Kurspreis: 195,00 €
    Anmeldung

Anmeldeformular Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer

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