Informationen zur Ausbildung zum Ausbildungsfahrlehrer
Ausbildungsfahrlehrer sind nach einem fünftägigen Ausbildungsseminar dazu berechtigt, Fahrlehreranwärter während der Hospitationsphasen und des Lehrpraktikums zu betreuen. Die Inhalte sind so ausgerichtet, dass Sie nach erfolgreichem Abschluss des Seminars im Zusammenhang mit ausreichender Berufserfahrung eine Ausbildungsfahrlehrerlaubnis beantragen können. Nach Erteilung der Ausbildungsfahrlehrererlaubnis dürfen Sie in Ihrer Fahrschule Fahrlehreranwärter in ihrem Lehrpraktikum bis zu ihren Lehrproben begleiten und auf die Art und Weise neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Ihr Unternehmen gewinnen.
Gesetzliche Voraussetzungen
Angehende Ausbildungsfahrlehrer müssen innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre Fahrschüler der Klasse B hauptberuflich praktisch und theoretisch unterrichtet haben. Zudem muss die vierjährige Fortbildungspflicht nach § 53 Absatz 3 FahrlG eingehalten werden.