Willkommen beim DVPI Fahrlehrerbildungszentrum Heilbronn GmbH, dem führenden Bildungszentrum für Fahrlehrerausbildung und -weiterbildung in Süddeutschland.
Um Ihnen die Finanzierung Ihrer Ausbildung zu erleichtern, unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG). Das Aufstiegs-BAföG bietet Ihnen starke Zuschüsse und Erlassmöglichkeiten für die Kosten Ihrer Fahrlehrerausbildung.
Was ist Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG ist ein Ausbildungsdarlehen, das nicht vollständig zurückgezahlt werden muss. Das jeweilige Bundesland stellt 50 Prozent der Kosten zur Verfügung, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten Sie einen weiteren Erlass in Höhe von 50 Prozent der restlichen Darlehenssumme. Das Aufstiegs-BAföG gilt für Teilnehmer, die bereits eine Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. Es werden die Lehrgangskosten der Fahrlehrerausbildung Klasse BE (Pkw-Fahrlehrer) bezuschusst. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt zu erhalten.
Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Behörde. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie dort oder finden Sie auf der Website www.aufstiegs-bafoeg.de. Bei Fragen zur Antragstellung und individuellen Fördermöglichkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Förderungsberechtigte Personen
Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an verschiedene Personengruppen, darunter Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, Gesellen, Berufssoldaten, Absolventen einer Fachschule oder Fachakademie, Personen mit vergleichbaren Qualifikationen und Personen ohne abgeschlossene Erstausbildung, die zur Aufstiegsqualifizierung zugelassen werden.
Zuschüsse und Darlehen
Der Zuschussanteil des Aufstiegs-BAföG deckt einen Teil der Kosten für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie für den Lebensunterhalt während der Fortbildung ab. Der Darlehensanteil wird von der KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als zinsgünstiges Darlehen gewährt und muss nach Ablauf der Karenzzeit zurückgezahlt werden. Es gibt bestimmte Regelungen für einen möglichen Darlehenserlass, insbesondere bei Existenzgründung.
Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehensanteils des Aufstiegs-BAföG erfolgt nach Ablauf der Karenzzeit von zwei Jahren in monatlichen Raten von mindestens 128 €. Die genauen Konditionen und Zinssätze werden von der KfW Bank festgelegt. Es besteht die Möglichkeit eines Darlehenserlasses bei Existenzgründung oder in bestimmten Härtefällen.
Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung zum Fahrlehrer eröffnen sich Ihnen vielfältige Berufschancen und Benefits:
- Attraktive Jobmöglichkeiten: Als ausgebildeter Fahrlehrer können Sie in Fahrschulen, bei Verkehrsinstituten oder als selbstständiger Fahrlehrer tätig werden.
- Stabilität und Sicherheit: Der Beruf des Fahrlehrers bietet langfristige Perspektiven und gute Verdienstmöglichkeiten.
- Beitrag zur Mobilität: Als Fahrlehrer tragen Sie dazu bei, die Mobilität der Menschen zu fördern und ihnen das sichere Fahren beizubringen.
- Flexible Arbeitszeiten: Als selbstständiger Fahrlehrer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeiten flexibel zu gestalten und Ihren Berufsalltag an Ihre Bedürfnisse anzupassen.
Nächste Schritte
Wenn Sie Fragen zur Fahrlehrerausbildung, zum Aufstiegs-BAföG oder zu unseren Leistungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um sich beraten zu lassen und den ersten Schritt auf dem Weg zum Fahrlehrer zu machen oder informieren Sie sich über unsere anderen Fördermöglichkeiten.